Mit der Mitgliedschaft im TVW profitieren alle Vereinsmitglieder automatisch vom Versicherungsschutz des Landessportverbandes Saarland (LSVS). Dieser umfasst unter anderem Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Vertrauensschaden- sowie Krankenzusatzversicherungen.
Zusätzliche Kfz-Versicherung für Vereinsfahrten:
Der TVW hat darüber hinaus eine ergänzende Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen, die seit dem 01.04.2026 in einer erweiterten und modernisierten Form besteht.
Versichert sind Fahrten zu Veranstaltungen und Tätigkeiten im Auftrag des Vereins. Dabei spielt es keine Rolle, ob die fahrende Person selbst Vereinsmitglied ist oder nicht. Voraussetzung ist lediglich, dass mindestens ein Vereinsmitglied befördert wird. Der Versicherungsschutz gilt auch für die direkten Hin- und Rückfahrten.
Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
• Kasko-Versicherungsschutz für Pkw, Motorräder, Anhänger, Wohnmobile und weitere Fahrzeuge
• Absicherung von Teilkaskoschäden wie Diebstahl, Feuer oder Wildunfällen
• Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit
• Absicherung von Dienstfahrten für Vorstandsmitglieder, Abteilungsleitungen und weitere Funktionsträger
• Erweiterter Schutz für Kinder und Jugendliche bei Fahrten zu Vereinsveranstaltungen
Für Schäden gilt aktuell eine Selbstbeteiligung von 300 Euro. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann durch den Vorstand angepasst werden.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur direkten Schadenmeldung finden Sie unter:
www.arag-sport.de
Versicherungsschutz für Nichtmitglieder:
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Schnupperangeboten, Reha-Kursen oder vergleichbaren Vereinsangeboten besteht ebenfalls ein gesonderter Versicherungsschutz. Dieser wurde vom TVW zusätzlich abgeschlossen und bietet eine Absicherung ähnlich der Sportversicherung für Mitglieder.
Eine Kfz-Zusatzversicherung für Nichtmitglieder ist nicht verfügbar
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